Dr. Frank Forsthuber
Neumarkter Str. 31
92348 Berg
Telefon: (09189) 76 11
Telefax: (0911) 93 42 80 35 31
Gesundheitsnachrichten
Die vorläufigen Finanzergebnisse der gesetzlichen Krankenkassen für 2024 stellen erneut unter Beweis, dass von der zahnärztlichen Versorgung kein Kostenrisiko ausgeht. Ganz im Gegenteil: Während das Gesundheitssystem vor großen strukturellen und finanziellen Herausforderungen steht, zeigt der zahnärztliche Bereich, dass eine klare Präventionsausrichtung nicht nur Gesundheit verbessert, sondern auch die GKV-Finanzierung nachhaltig sichern kann. Hierzu stellt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), anlässlich der in dieser Woche beginnenden Koalitionsverhandlungen klar:
„Es ist einzig und allein der konsequenten Präventionsausrichtung in der zahnmedizinischen Versorgung zu verdanken, dass der Anteil an den Gesamtausgaben für die vertragszahnärztliche Versorgung aktuell nur noch bei 5,8 Prozent liegt. Das bedeutet, dass es gerade nicht die Folge einer vollkommen ungezielten und an der Versorgungsrealität vorbeigehenden Kostendämpfungsmaßnahme einer gescheiterten Ampelregierung wie der für 2023 und 2024 gesetzlich verankerten Wiedereinführung der strikten Budgetierung ist.
Grundsätzlich unerwähnt bleibt bei der Veröffentlichung der Finanzergebnisse zudem, dass wir sowohl von Jahr zu Jahr immer mehr gesetzlich Versicherte versorgen als auch den Leistungskatalog zielgerichtet und wissenschaftlich untermauert weiter präventionsorientiert erweitert haben, um die Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung zunehmend verbessern zu können. Hingegen bieten aber die von der Politik zuletzt geschaffenen Rahmenbedingungen weder Planungssicherheiten für den Erhalt der so wichtigen flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung, noch lassen sie Maßnahmen zum Bürokratieabbau erkennen. Kurzsichtige Kostendämpfungsmaßnahmen gefährden nicht nur stark die Bekämpfung der großen Volkskrankheit Parodontitis und damit unsere Präventionsbemühungen, sondern auch die Sicherstellung der Versorgung auf Dauer – vor allem in der Fläche und strukturschwachen Bereichen.
Der demografische Wandel kommt auch in der Zahnärzteschaft an und stellt uns neben dem hohen Fachkräftemangel schon alleine vor die große Herausforderung, die Versorgung in der Fläche auch zukünftig sicherstellen zu können. Es ist nun Aufgabe der Politik, jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die sich niederlassen wollen, keine Steine mehr in den Weg zu legen, sondern gerade in strukturschwachen und ländlichen Regionen in Infrastruktur zu investieren und positive Anreize für die Niederlassung zu schaffen. Andernfalls verkennt die Politik nicht nur den Stellenwert der zahnmedizinischen Versorgung und die Zusammenhänge von Mund- und Allgemeingesundheit, sondern nimmt billigend in Kauf, dass sich die Versorgung verschlechtert und Kosten steigen, weil Erkrankungen wie vor allem die Parodontitis nicht frühzeitig oder bedarfsgerecht behandelt werden können und damit hohe Kosten durch Folgeschäden im zahnärztlichen, aber insbesondere auch im allgemeinmedizinischen Bereich entstehen, wenn wir nur an den Zusammenhang von Parodontitis und Herz-Kreislauferkrankungen oder Diabetes denken.
Wenn man seitens der Politik die große Bedeutung der Prävention immer wieder hervorhebt, aber wie zuletzt Finanzmittel für präventive Leistungen wie im Bereich der neuen Parodontitisbehandlungsstrecke der Versorgung entzieht, macht das deutlich, wie wichtig ein Kurswechsel in der Gesundheitspolitik jetzt ist. Insofern darf hier nicht nur der stationäre Bereich seitens einer zukünftigen Bundesregierung in den Blick genommen werden, wenn es um Investitionen und Anreize geht. Vielmehr müssen endlich wieder verlässliche Rahmenbedingungen für die freiberuflich und selbstständig tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte geschaffen werden.
Der zahnärztliche Bereich ist letztendlich das Paradebeispiel für den Erfolg von Prävention und Versorgungskonzepten, die aus dem Berufsstand und der Wissenschaft kommen. Gerne bieten wir unsere Expertise aus der Selbstverwaltung der neuen Bundesregierung an, wenn es um die Aufgabe geht, die zahnmedizinische Versorgung zukunftsfest zu machen!“
„Igitt!!“ – Das ist womöglich die erste Reaktion vieler Menschen, wenn sie die Wörter Speichel oder Spucke hören.
Mit dem Tag der Zahngesundheit 2025 möchten wir das ändern. Unter dem Motto „Gesund beginnt im Mund – Superkraft Spucke“ verfolgt der Aktionskreis zum Tag der Zahngesundheit dieses Jahr das Ziel, die Wertschätzung für diese so wichtige Flüssigkeit in unserer Mundhöhle zu steigern. Denn: Speichel trägt nicht nur maßgeblich zur oralen Gesundheit bei, er spielt darüber hinaus eine wichtige Rolle für die Allgemeingesundheit, etwa indem er uns vor Krankheitserregern schützt, den Blutdruck reguliert oder als Grundlage für zahlreiche diagnostische Untersuchungen dient.
In den kommenden Monaten bis zum Tag der Zahngesundheit, der jährlich am 25. September stattfindet, werfen wir ein Schlaglicht auf die Bedeutung und die Aufgaben des Speichels für unsere Gesundheit aus zahnmedizinischer und medizinischer Sicht. Spucke ist die erste Verteidigungslinie unseres Immunsystems. Und alltägliche Dinge wie Sprechen, Essen oder Trinken sind ohne Speichel nur schwer möglich. Menschen, die unter Mundtrockenheit leiden, sind in ihrer Lebensqualität stark eingeschränkt. Außerdem setzt Spucke ihre Superkräfte rund um die Uhr ein, um den Mundraum zu reinigen und die Zähne gegen Karies zu schützen. Die Remineralisation – das heißt, die immer wieder nötige Härtung – des Zahnschmelzes könnte beispielsweise ohne sie nicht stattfinden.
Welche weiteren nützlichen Eigenschaften Speichel für unser Wohlbefinden hat und wie wir ihn in jedem Lebensalter hegen und pflegen können, machen wir in den nächsten Monaten bis zum 25. September zum Thema auf unseren Social-Media-Kanälen X und Instagram.
Schauen Sie vorbei!
Die wichtigste Änderung im Bereich der Zahnmedizin im laufenden Jahr ist das Amalgamverbot. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der Europäischen Union ein Verbot für Zahnfüllungen aus Amalgam. Das Verbot wurde erlassen, um in der Zahnmedizin den Weg für Alternativen zu den quecksilberhaltigen Füllungen frei zu machen.
Rückgang von Amalgamfüllungen in Deutschland
Laut Angaben der Bundeszahnärztekammer ist der Anteil an Amalgamfüllungen in den letzten Jahren stark zurückgegangen. In den alten Bundesländern lag er in 2023 bei rund 4,1 Prozent, in den neuen Bundesländern bei etwa 1,5 Prozent. Im April 2024 bestand nur noch jede 33. Zahnfüllung aus dem quecksilberhaltigen Amalgam.
Abbau von Gesundheitsrisiken
Das Tragen von Amalgamfüllungen selbst ist nur mit geringen Gesundheitsrisiken verbunden. Die Gefahr von Quecksilbervergiftungen liegt in der Verarbeitung, denn beim Einsetzen und Entfernen von Amalgamfüllungen werden Dämpfe des Schwermetalls freigesetzt, die für den menschlichen Organismus besonders schädlich sind, wenn sie eingeatmet werden.
Ausnahmen und Übergangsfristen
Die neue Regelung betrifft nicht alle EU-Länder. Wo alternative Materialien für Zahnfüllungen von den Krankenkassen nicht ausreichend erstattet werden, ist die Verwendung von Amalgam noch bis zum 30. Juni 2026 gestattet. Bis Ende des Jahres 2029 muss die EU-Kommission dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat einen Bericht vorlegen, ob eine Weiterführung dieser Ausnahmen gestattet werden kann.
Zahnärzte können in Ausnahmefällen zudem entscheiden, ob eine Behandlung mit Amalgam trotz des Verbots weiterhin notwendig ist. Maßgeblich ist dafür die individuelle Situation von Patientinnen und Patienten, zum Beispiel wenn bestimmte Allergien vorliegen.
Alternativen zu Amalgam
Für gesetzlich Versicherte in Deutschland kommen ab 2025 als kostenfreie Alternativen zahnfarbene Füllungen aus Kunststoff - sogenannte Komposite - zum Einsatz, und zwar sowohl für Frontzähne als auch für Seitenzähne. Sie haben sich in der Praxis vor allem für Schwangere, stillende Mütter und Kinder unter 15 Jahren bewährt und waren für diese bereits seit 2018 eine gängige Kassenleistung. Diese spezielle Leistung entfällt ab dem 1. Januar 2025. Vorhandene Amalgamfüllungen, die vollständig intakt sind, müssen allerdings nicht entfernt werden, da sie laut Angaben von Wissenschaftlern keine Gefahr darstellen.
Kritik am Amalgamverbot
Kompositfüllungen, die von den Krankenkassen bezahlt werden, sind nicht so widerstandsfähig und lange haltbar wie Amalgamfüllungen. Besseres Material steht für gesetzlich Versicherte nur bei eigener Zuzahlung zur Verfügung. Deshalb wurde von verschiedenen Seiten kritisiert, dass Menschen mit geringem Einkommen damit konfrontiert werden, dass ihre Füllungen in Zukunft schneller defekt sein werden und häufiger einer Erneuerung bedürfen.