Dr. Frank Forsthuber
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Gesundheitsnachrichten
Eine Revolution in der Endodontie: Die Entwicklung von minimalinvasiven Verfahren zur Behandlung von endodontischen Erkrankungen, die deutlich weniger traumatisch für das umgebende Gewebe sind.
Beeindruckende Fortschritte in der minimalinvasiven Endodontie
Die moderne Zahnmedizin bietet rasante Fortschritte für Patienten. Eine spannende Entwicklung verspricht die minimalinvasive Endodontie. Die spezielle Methode revolutioniert die Behandlung von stark entzündeten oder devitalen Wurzelkanälen. Mit innovativen Technologien und präzisen Verfahren wird die Wurzelbehandlung zu einer schonenden Therapie, bei der die Zähne weitestgehend erhalten bleiben, und die Behandlungsdauer reduziert wird. Die Fortschritte in der Endodontie bedeuten für den Patienten geringere Beschwerden, ein schnelleres Heilungsverfahren und eine kürzere Behandlungsdauer.
Schonend und effektiv - innovative Techniken für die minimalinvasive Endodontie
Für Patienten mit Beschwerden sind schonende Behandlungsmethoden wie die minimalinvasive Endodontie besonders wichtig. Die Zahnärzte haben für die Wurzelbehandlung daher verschiedene Techniken entwickelt, die in den modernen Praxen von heute zum Einsatz kommen. So werden mit der elektronischen Wurzelkanallängenmessung (Endometrie), die Kanäle der Wurzel präzise bestimmt. Unnötige Fehler und Eingriffe werden durch die Messung vermieden. Mit dentalen Lupenbrillen und Mikroskopen erkennen die Zahnärzte bei einer Wurzelbehandlung die feinen Strukturen des Wurzelkanalsystems besser, ohne dass zu viel gesundes Zahnmaterial entfernt werden muss.
Schwer zugängliche Bereiche der Wurzelkanäle werden präzise mit modernen Ultraschallinstrumenten gereinigt und erweitert. Mit innovativen Lasern können Zahnärzte Bakterien in den Wurzelkanälen beseitigen, um eine gründliche Desinfektion zu gewährleisten. Weitere Fortschritte in der Endodontie sind thermoplastische Fülltechniken und die Verwendung von minimalinvasiven Instrumenten. Die verschiedenen Werkzeuge ermöglichen eine einfache Behandlung und gewährleisten dabei den Erhalt der vorhandenen Zahnsubstanz. Minimalinvasive Endodontie verbessert die Behandlungsergebnisse und die Heilungszeiten werden verkürzt.
Minimalinvasive Endodontie - wie verhält es sich mit den Schmerzen nach der Behandlung
In der Vergangenheit waren Wurzelbehandlungen manchmal mit Schmerzen verbunden. Auch eine entzündete Wurzelspitze kann zu Schmerzen führen. Die Fortschritte in der Endodontie wirken sich auf die Schmerzen der Patienten während und nach der Behandlung positiv aus.
Mit modernen Anästhesiemethoden wird den Patienten der Schmerz bei der Behandlung nahezu vollständig genommen. Da die Wurzelbehandlung mit den modernen Instrumenten den Zahn nicht zu sehr belasten, ist die Behandlung schonend. Dies wirkt sich auf das Schmerzverhalten nach der Behandlung aus. Durch die Fortschritte in der Endodontie werden Kontrollen nach einer Behandlung reduziert.
Untersuchung und Diagnose durch einen geschulten Zahnarzt oder Endodontologen
Nicht alle Zähne sind für eine minimalinvasive Endodontie geeignet. Eine Entscheidung für die moderne Behandlungsmethode muss von verschiedenen Faktoren abhängig gemacht werden. Zu diesen Faktoren zählen zum Beispiel die Anatomie des einzelnen Zahns und auch der Grad der Schädigung. Zähne mit gerade verlaufenden Wurzelkanälen sind für eine minimalinvasive Wurzelbehandlung besser geeignet. Eine geringere Eignung haben auch Zähne mit einem starken Kariesbefall oder einem weitestgehend zerstörten Zahngewebe. Selbstverständlich gibt es Ausnahmen. Daher ist eine gründliche Untersuchung durch einen Endodontologen oder Zahnarzt entscheidend.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) begrüßt, dass Prävention eine zentrale Rolle im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD einnimmt. Gleichzeitig appelliert sie an die neue Bundesregierung, in diesem Zusammenhang die notwendigen Weichen für einen gesundheitspolitischen Kurswechsel zu stellen.
Hierzu erklärt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Der bisherige Ansatz, vornehmlich Krankheiten zu behandeln, anstatt diesen durch verstärkte Präventionsmaßnahmen frühzeitig wirksam entgegenzutreten, stößt an seine Grenzen. Dass Prävention der Schlüssel für die mittel- und langfristige Entlastung der GKV-Finanzen ist, zeigt die konsequente Präventionsausrichtung in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Damit ist es uns gelungen, den Anteil an den GKV-Ausgaben für vertragszahnärztliche Leistungen – trotz Ausweitungen des Leistungskatalogs – seit 2001 um mehr als ein Drittel zu senken. Aktuell liegt dieser bei nur noch 5,8 Prozent. Die Zahnmedizin ist somit kein Kostentreiber innerhalb der GKV. Zugleich beweist die kürzlich veröffentlichte Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS 6), dass unsere präventionsorientierte Herangehensweise bahnbrechende Erfolge für die Mundgesundheit der Bevölkerung erzielt hat.
Umso wichtiger ist, dass dieser Ansatz auch bei der Parodontitisbehandlung konsequent umgesetzt wird. Denn nach den Ergebnissen der DMS 6 haben rund 14 Mio. Menschen in Deutschland eine schwere Parodontalerkrankung. 2021 haben wir mit der präventionsorientierten Parodontitisbehandlungsstrecke eine Therapie in die Versorgung gebracht, der dann aber infolge des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes die Mittel entzogen wurden – mit fatalen Folgen für die Patientenversorgung. Kurzsichtige Kostendämpfungsmaßnahmen sind weder zielführend für eine verbesserte Versorgung noch tragen sie zur langfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen bei. Allein Investitionen in präventive Maßnahmen führen nachhaltig dazu, die Krankheitslast und damit letztlich die GKV-Ausgaben zu reduzieren. Infolgedessen ist es notwendig, die Leistungen für die präventionsorientierte Parodontitistherapie endlich als Früherkennungs- und Vorsorgeleistungen gesetzlich zu verankern und für die Versorgung die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Um die bislang erreichten Erfolge im Hinblick auf die Mundgesundheit zu erhalten und weiter auszubauen sowie langfristig die Versorgung – vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regionen – sicherstellen zu können, benötigen die inhabergeführten Zahnarztpraxen vor allem verlässliche finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen. Entsprechend müssen diese für die vertragszahnärztliche Versorgung in dieser Legislaturperiode dringend und zielgenau weiterentwickelt werden. Richtige und wichtige Signale für die Zahnarztpraxen und jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich niederlassen wollen, sind daher die Ankündigung sowohl eines Bürokratieentlastungsgesetzes als auch eines iMVZ-Regulierungsgesetzes im Koalitionsvertrag. Damit aber die dynamische Entwicklung von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren wirksam eingedämmt wird, muss eine räumliche und fachliche iMVZ-Gründungsbeschränkung für Krankenhäuser gesetzlich eingeführt werden. Transparenz über die Eigentümerstruktur allein reicht nicht aus.
Gerne bieten wir der neuen Bundesregierung unsere Expertise aus der Selbstverwaltung bei der konkreten Ausgestaltung ihrer Vorhaben an, um gemeinsam die vertragszahnärztliche Versorgung zukunftsfest zu machen.“
Agenda Mundgesundheit
Die KZBV hat bereits im Vorfeld der Bundestagswahl in ihrer Agenda Mundgesundheit ihre gesundheitspolitischen Positionen und Forderungen anschaulich und lösungsorientiert veröffentlicht. Die Agenda Mundgesundheit kann unter www.kzbv.de abgerufen werden.
Pünktlich zum bundesweiten Start der elektronischen Patientenakte (ePA) am 29. April 2025 hat der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) seine Informationsangebote aktualisiert. Zum einen informiert der vdek auf seinem Webportal „Gesund digital“ auf einfache Art und Weise über die ePA. Dieses Angebot wendet sich an Menschen mit wenig digitalen Vorkenntnissen. Interessierte finden dort unter anderem Videos zur ePA zu den Aspekten „Worum geht es?“, „Was bringt es mir?“ und „Wie funktioniert es?“. Die Informationen werden zusätzlich in Textform angeboten und können in einem Quiz spielerisch ausprobiert werden. Zum anderen gibt ein umfangreicher FAQ-Katalog auf vdek.com Antworten auf die unterschiedlichsten Fragen rund um die ePA. Erläutert werden etwa Fragen zur Nutzung der ePA („Was kann gespeichert werden?“), zur Sicherheit der Daten („Sind alle Daten verschlüsselt?“) und zum Handling („Wie schalte ich die ePA-App frei?“).
Digitalisierungsschub in der Versorgung
„Die ‚ePA für alle‛ bringt einen deutlichen Digitalisierungsschub für das Gesundheitswesen und wird die Versorgung spürbar verbessern“, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Es ist wichtig, bei diesem Fortschritt alle Versicherten mitzunehmen – egal, wie viel Vorwissen sie mitbringen. Deshalb bieten wir Informationen für verschiedene Zielgruppen an. Die Plattform ‚Gesund digital’ richtet sich eher an Menschen, die noch nicht viel über digitale Angebote wissen. Der FAQ-Katalog liefert Antworten für alle, die sich intensiver mit der ePA beschäftigen möchten.“
Start der „ePA für alle“
Die bundesweite Einführung der ePA folgt auf die erfolgreich abgeschlossene Pilotphase in ausgewählten Modellregionen. Ab dem 29. April 2025 kann die ePA von Praxen, Krankenhäusern und Apotheken deutschlandweit genutzt werden. Das Bereitstellen von medizinischen Daten wie Arztbriefen, Laborbefunden oder Arzneimittelverschreibungen in der ePA trägt zu mehr Transparenz in der medizinischen Versorgung bei. Beispielsweise können so Wechselwirkungen zwischen verordneten Medikamenten oder Doppeluntersuchungen vermieden werden. Die ePA-Daten werden besonders gesichert und verschlüsselt in der sogenannten Telematikinfrastruktur (TI) vorgehalten, der Plattform für Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Versicherte greifen in der Regel über ein kostenloses Smartphone-Programm (ePA-App) ihrer Krankenkasse auf die Akte zu. Sie entscheiden selbst, welche Daten hinterlegt werden. Ab dem 1. Oktober 2025 sind die Leistungserbringer verpflichtet, die ePA zu befüllen, wenn der Versicherte keinen Widerspruch eingelegt hat.
Über „Gesund digital“
Der vdek und seine Mitgliedskassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) stellen mit dem Webportal „Gesund digital“ ein Angebot zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz bereit. Auf einfache Art und Weise werden Gesundheitsangebote wie die ePA, das E-Rezept, Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und die Videosprechstunde erklärt. Auch die Frage, wie sich verlässliche Gesundheitsinformationen im Internet von unseriösen Seiten unterscheiden, wird geklärt. „Gesund digital“ richtet sich insbesondere an Menschen mit wenig Vorerfahrung in Sachen Digitalisierung. Neben kurzen Videoclips finden sich dort auch leicht verständliche Texte und interaktive Quizelemente.